LAWINFO

Personalverleih / Temporärarbeit

QR Code

Personalverleih

Rechtsgebiet:
Personalverleih / Temporärarbeit
Stichworte:
Personalverleih, Temporärarbeit
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bewilligungspflicht

  • Geografisch
    • innerhalb der Schweiz
    • zwischen der Schweiz und dem Ausland
    • aus dem und ins Ausland
  • Funktional
    • Gewerbsmässiger Personalverleih
  • Sachlich
    • Temporärarbeit (einmalige Arbeitnehmer-Überlassung)
    • Regiearbeit (wiederholte Arbeitnehmer-Überlassung)
    • Leiharbeit (gelegentliche Arbeitnehmer-Überlassung; siehe aber nachfolgend „Nichtbewilligungspflicht“)

Nichtbewilligungspflicht

Nicht bewilligungspflichtig ist seltenes, kurzfristiges, nicht speziell geplantes Ueberlassen von Arbeitskräften und, wenn der Verleih nicht zum Standardangebot des Arbeitgebers gehört, also keine Regelmässigkeit erlangt.

Bewilligungsvoraussetzungen

  • Unternehmen
    • Handelsregistereintrag
    • Zweckmässiges Geschäftslokal
    • Unterlassung jedes Gewerbes, welches die Interessen von Arbeitnehmern oder Einsatzbetrieben gefährden könnte
  • Verantwortliche Person
    • Schweizer Bürgerrecht, Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (ausgenommen EU/EFTA-Bürger aufgrund des Personenfreizügigkeitsabkommens)
    • Gewährleistung fachgerechter Verleihtätigkeit
    • Guter Leumund (keine Vorstrafen, Betreibungen, Konkurse, Steuerschulden etc.)
    • Fachliche Fähigkeit mit Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung mit mehrjähriger Berufstätigkeit
    • Anerkannte Vermittler- oder Verleiher-Ausbildung oder mehrjährige (mindestens 3-jährige) Berufserfahrung in der Arbeitsvermittlung, im Personalverleih, in der Personal-, Organisations- oder Unternehmensberatung oder im Personalwesen
    • Präsenzpflicht von 50 % (Geschäftsleitung von max. 2 Betrieben an verschiedenen Geschäftssitzen)
    • Auslandverleih: Kenntnis der Verhältnisse und Regeln im betreffenden Staat
    • Ausländerverleih: Kenntnis des Schweizerischen Ausländerrechts
  • Betriebsvorschriften
    • Kaution zur Sicherung der Lohnansprüche:
      • zwischen CHF 50’000 und CHF 150’000 (unter 60’000 Einsatzstunden pro Jahr: CHF 50’000, darüber CHF 100’000, mit Bundesbewilligung zusätzlich CHF 50’000)
    • Auskunftserteilung auf Verlangen der Bewilligungsbehörden
    • Mitteilungspflicht bei Veränderungen (Adressänderung, Wechsel der verantwortlichen Person, Aenderung der Gesellschaftsform, Kautionswechsel, Vertragsanpassungen etc.)
    • Personalverleih vom Ausland in die Schweiz durch einen ausländischen Verleihbetrieb:
      • Grundsatz: Unzulässigkeit (AVG 12 Abs. 2)
      • Ausnahme: falls in der Schweiz von keinem inländischen Verleiher entsprechende Arbeitskräfte angeboten werden (AVV 30).

Bewilligung

  • Bewilligungserteilung
    • an Unternehmen, unter Angabe der verantwortlichen Person
    • Dauer: unbefristet
    • Zweigniederlassungen: eigene Bewilligungspflicht
  • Gebührenpflicht
    • Bewilligungserteilung: CHF 700 bis CHF 1500
    • Aenderung: CHF 200 bis CHF 800.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.