Teilzeitarbeit
= reduziertes Arbeitspensum, im Betrieb des Arbeitgebers
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Arbeit auf Abruf
= unbefristeter Arbeitsvertrag, mit Einsatz auf Abruf, im Betrieb des Arbeitgebers
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Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit
= kurz dauernder Arbeitseinsatz, im Betrieb des Arbeitgebers
» Informationen zur Aushilfsarbeit / Gelegenheitsarbeit
Temporärarbeit
= Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit einmaliger Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb
Regiearbeit
= Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit wiederholter Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb
Leiharbeit
= Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Verleiher mit gelegentlicher Arbeitnehmer-Überlassung an Einsatzbetrieb
Wichtiger Hinweis
Temporärarbeit darf nicht mit Teilzeitarbeit verwechselt werden!
Vorbehalt / Disclaimer
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